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AGB

Folgende Bedingungen gelten im Zusammenhang mit jedem Service oder sonstigem Vertrag der Service- und Planungs-Büro GbR  bzw. BüroCenter Wolfratshausen nachfolgend SPB/BC genannt. Sie gelten durch Unterschrift eines solchen Vertrages als vereinbart:

§ 1 Geltung / Leistungsumfang / Leistungsentgelt

  1. Die Service- und Planungs-Büro GbR (SPB/BC) erbringt für den Kunden Serviceleistungen auf der Grundlage eines gesondert abgeschlossenen Vertrages, dessen Vereinbarungen und Konditionen nebst den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen gelten. Der Kunde kann weitere, in der jeweiligen gültigen Preisliste beschriebene Leistungen gegen zusätzliche Berechnung in Anspruch nehmen. Eine Verpflichtung zur Abnahme dieser zusätzlichen Leistungen besteht nicht. Die SPB/BC behält sich vor, ihr Dienstleistungsangebot zu ändern.

  2. Durch höhere Gewalt oder technische Missstände verursachte Störungen sind hiervon ausgenommen.

  3. Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif. Es besteht aus einer monatlichen Grundgebühr für die Bereitstellung der Dienste sowie nutzungsabhängigen Einzelentgelten (z.B. Portogebühren, div. Dienstleistungen usw.). Es
    gilt das Preisverzeichnis der SPB/BC in seiner jeweils gültigen Fassung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach den tatsächlich erbrachten Leistungen berechnet. Angefangene Minuten werden zur vollen Minute aufgerundet.

  4. Die Grundgebühren werden zum Monatsbeginn im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden am Ende des Verbrauchsmonats abgerechnet.

  5. Übersteigt das nutzungsabhängige Leistungsentgelt eine Summe von 100,00 €, so wird es jeweils am Tag des Erreichens dieser Summe fällig.

  6. Die SPB/BC behält sich die Änderung von Leistungsentgelten vor. Sie kann eine Erhöhung insbesondere in dem Fall vornehmen, in dem sie selbst Preiserhöhungen durch Dritte (z.B. Festnetzbetreiber, Mobilfunknetzbetreiber o.ä.) oder durch sonstige im geschäftlichen Betrieb entstanden Kostenfaktoren ausgesetzt ist.

  7. Soweit zum Leistungsumfang eine oder mehrere SPB/BC-Rufnummern gehören, besteht kein Anspruch auf Erteilung bestimmter Rufnummern oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. Die SPB/BC bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an diesen Rufnummern; der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung dieser SPB/BC-Rufnummern nach Beendigung des Vertrages. Eine eventuell benötigte Anrufweiterleitung von einer Rufnummer des Kunden ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses.

  8. Soweit zum Leistungsumfang des gewählten Tarifs die Anrufentgegennahme mit einer Standard-Anruferbegrüßung gehört, kann deren Wortlaut vom Kunden jederzeit geändert werden. Individuelle Beratungsdienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers durch Mitarbeiter des SPB/BC sind in jedem Fall ausgeschlossen.

  9. Soweit zum gewählten Tarif eine Benachrichtigung gehört, etwa von Telefonanrufen usw., kann das SPB/BC nur die Zustellung der Benachrichtigung zum vereinbarten Zeitpunkt und in der gewünschten Weise (Telefon, E-Mail usw.) gewährleisten. Im übrigen ist lediglich die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung der Nachricht geschuldet. Der rechtzeitige Abruf der Nachricht obliegt in jedem Fall dem Auftraggeber.

  10. Das SPB/BC verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an das SPB/BC übermittelt bzw. von Mitarbeitern des SPB/BC unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.

  11. Das SPB/BC behält sich eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Dienste aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei Wartungsarbeiten, Reparaturen etc., die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind (z.B. technisch notwendigen Änderungen am System (z.B. Austausch von Hardware, Aufschaltung neuer Leitungen usw.).

  12. Das SPB/BC ist berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen, sofern der Dritte die gleichen Sicherheits- und Verschwiegenheitspflicht einhält, wie das SPB/BC und soweit dem nicht berechtige Interessen des Kunden entgegenstehen. Der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung des SPB/BC an.

  13. Das SPB/BC ist berechtigt, die Leistungsbeschreibungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall teilt das SPB/BC dem Kunden die Änderungen in Textform mit. Weicht die geänderte Leistungsbeschreibung zum Nachteil des Kunden von der bisherigen ab, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt.

  14. Das SPB/BC behält sich eine Identitätsprüfung des Kunden bzw. seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s) durch geeignete Maßnahmen (Vorlage des Personalausweises, Post-Ident-Verfahren o.ä.) eine Bonitätsprüfung (Abs. 12) sowie die Stellung von Sicherheiten vor. Auch die Freischaltung zusätzlicher kostenpflichtiger Dienste kann das SPB/BC von einer positiven Bonitätsprüfung oder Stellung von Sicherheiten abhängig machen.

§ 2 Rechte und Pflichten

  1. Das SPB/BC verpflichtet sich, Informationen, die es im Rahmen seiner Tätigkeit für den Kunden über den Geschäftsbetrieb des Kunden erhält, vertraulich zu behandeln und nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden an Dritte weiterzugeben.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, alle die ihm von der SPB/BC zur Nutzung / Mitbenutzung zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungen, Schlüssel, Geräte und evtl. an den Fenstern angebrachte Fliegengitter pfleglich zu behandeln. Fliegengitter dürfen nur durch Mitarbeiter der SPB/BC entfernt werden. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verluste. Ebenso unterliegt der Kunde der Verpflichtung, alle für seinen Betrieb und seine Räume erforderlichen Versicherungen, insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, sowie diese für die Dauer des Vertragsverhältnisses auf seine Kosten aufrechtzuerhalten und deren Bestand der SPB/BC auf Verlangen nachzuweisen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leistungen der SPB/BC, zu denen er die SPB/BC veranlasst bzw. beauftragt hat und die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen, auch ohne vorherige Auftragsbestätigung anzuerkennen.

  4. Die Geschäftsräume, Adresse und Telekommunikationseinrichtungen der SPB/BC dürfen nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder anstößiger Inhalte, Materialien bzw. Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken benutzt werden. Das SPB/BC ist für die Art und Weise sowie den Inhalt der von ihr im Namen und im Auftrag des Kunden zu erbringen Leistungen nicht in Verantwortung zu ziehen. Für den Fall einer Inanspruchnahme des SPB/BC in zivil-strafrechtlicher sowie ordnungsbehördlicher Hinsicht ist der Kunde dem SPB/BC sowie dessen Personal und Mitarbeitern zu vollem Schadensersatz verpflichtet.

  5. Verderbliche, schädliche oder gefährliche Materialien, dürfen nicht ohne vorherige Absprache an die Adresse des SPB/BC geliefert werden. Die SPB/BC ist ohne vorherige Absprache nicht zur Annahme oder Weiterleitung von Materialien der vor bezeichneten Art verpflichtet. Die SPB/BC ist nicht verpflichtet, Einschreiben, Bestellungen, Rechnungen und sonstige Waren anzunehmen, wenn sich daraus Zahlungsverpflichtungen und Kosten für das SPB/BC ergeben.

  6. Das SPB/BC ist unter keinen Umständen gegenüber Dritten für den Inhalt der Briefe, Telefaxe, Mitteilungen oder Handlungen verantwortlich, welche das SPB/BC im Auftrag des Kunden bearbeitet hat, oder welche das SPB/BC aufgrund des Servicevertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Der Kunde hat das SPB/BC vor Inanspruchnahme freizustellen. Bei einer Umgestaltung der Telefonanlage kann die Änderung der Telefonnummer sowie
    der sonstigen Kosten nicht der SPB/BC in Rechnung gestellt werden.

  7. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll die Anerkennung des protokollierten Zustandes der Räume. Die Räume sind am Ende des Vertragsverhältnisses geräumt und sauber an das SPB/BC zu übergeben. Die Grundreinigungspauschale beträgt bei Auszug, am Ende einer Vertragslaufzeit, fristloser Kündigung oder Umzug in andere Räume pro Raum € 320,-. Die Grundreinigung umfasst u.a. die Hygienisierung der Böden und Ausstattung (z.B. Möbel, Telefon etc.). Die Reinigung von Verschmutzungen bei z.B. Teppich- und PVC-Böden, Wänden, Decke und Möbeln, die über das übliche, bei vertragsgemäßer Nutzung der Büroräume zu erwartende Maß hinausgehen (z.B. Farb-, Kaffee oder andere Getränke Flecken an Wänden, Decken und Böden), werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wurden Änderungen an Raum und Zubehör vorgenommen, so ist auf Verlangen des SPB/BC und auf Kosten des Kunden der ursprünglich bei Einzug vorgefundene Zustand wieder herzustellen. Die Wiederherstellung des Zustandes bei Übergabe muss ausschließlich fachmännisch durchgeführt werden. Die Arbeiten müssen bis zum Tag der Beendigung der Vertragslaufzeit abgeschlossen sein. Sofern der Kunde die angemieteten Räume in mangelhaftem Zustand übergibt, ist das SPB/BC berechtigt, erforderliche Arbeiten auf Kosten des Nutzers vornehmen zu lassen. Ebenso hat der Kunde sich nach Vertragende jeglichen Gebrauchs der Geschäftsadresse und ihrer Bestandteile zu enthalten. Unterlässt der Kunde diese Pflicht, so ist er in Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung solange zum Schadenersatz verpflichtet, bis die Inanspruchnahme der SPB/BC endet.

  8. Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, welche das SPB/BC zur Durchführung einer Leistung einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen, andernfalls verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Abwerbegebühr an die SPB/BC, die dem dreifachen Brutto-Monatsgehalt des abgeworbenen Mitarbeiters entspricht. Ebenso darf der Kunde keine Bürotätigkeiten ausüben, die im Wettbewerb zu den Tätigkeiten des SPB/BC stehen, insbesondere keine ähnlichen Serviceleistungen anbieten. Für den Fall der Zuwiderhandlung erhält der Kunde eine Vertragsstrafe von 15.000,- €. Das SPB/BC behält sich daneben die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche und das Recht auf fristlose Kündigung vor.

  9. Der Kunde ist verpflichtet, dem SPB/BC einen Verlust der elektronischen Schlüssel-Karte oder eines Bürozimmerschlüssels unverzüglich anzuzeigen. Das SPB/BC ist berechtigt, Schadenersatz für die verlorenen Gegenstände (Karte i.d.R. 30,00 €, Schlüssel i.d.R. 120,00) zu verlangen sowie etwaige sonstige, aus dem Verlust resultierende, Kosten zu berechnen z.B. Schlösseraustausch.

  10. Die Zahlung der Servicepauschale und sonstiger Kosten erfolgt im Voraus durch einen von der Bank/Sparkasse des Kunden unterschriebenen Abbuchungsauftrag. Der Kunde ist verpflichtet, dem SPB/BC sofort bei Einzug eine Bestätigung seiner Bank/Sparkasse vorzulegen, die das SPB/BC dazu ermächtigt, Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des Kundenkontos durch Abbuchung einzuziehen.

  11. Der Kunde verpflichtet sich, das SPB/BC davon in Kenntnis zu setzen, wenn er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längeren Zeitraum als 2 Wochen telefonisch nicht zu erreichen und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Er hat selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon, Faxgerät etc.) empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf die SPB/BC Rufnummern korrekt geschaltet sind.

  12. Der Kunde verpflichtet sich, das SPB/BC unverzüglich über Änderungen der Rechtsform, der gesetzlichen Vertretung, der Anschrift oder seiner Kontoverbindung zu unterrichten. Sollte sich die Kontoverbindung ändern, ist der Kunde verpflichtet, dem SPB/BC umgehend eine neue Bestätigung seiner Bank/Sparkasse vorzulegen, die das SPB/BC dazu ermächtigt, Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des Kundenkontos durch Abbuchung einzuziehen.

  13. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus den Absätzen 10 und 11 dieses Paragrafen nicht nach, ist das SPB/BC berechtigt, gegenüber Dritten zu offenbaren, dass es als externer Dienstleister für den Auftraggeber tätig ist, wenn dies zur Wahrung der eigenen Belange, insbesondere dem Schutz seiner Mitarbeiter, erforderlich ist. Weitere Rechte bleiben hiervon unberührt. Im Falle der Verletzung der Verpflichtung aus Absatz 11 ist das SPB/BC zudem berechtigt, dem Kunden für die Aufforderung zur Aktualisierung der dort genannten Daten eine pauschale Gebühr von 10,00 € in Rechnung zu stellen und – falls er dieser Aufforderung nicht nachkommt und entsprechende Nachforschungen erforderlich werden – eine Recherchegebühr von 35,00 €. Dem Kunden bleibt es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale ist. Das SPB/BC behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor, soweit dieser die Pauschale nicht nur unwesentlich übersteigt.

  14. Der Kunde wird das SPB/BC rechtzeitig davon in Kenntnis setzen, wenn zu erwarten ist, dass das über das Sekretariat abzuwickelnde Anrufvolumen – z.B. bei Werbeaktionen o.ä. – über das bis dahin übliche Maß deutlich hinausgehen wird. Übersteigt das Anrufvolumen das vereinbarte Maß (< 25), ist das SPB/BC ohne eine solche Ankündigung berechtigt, die Anrufbearbeitung auf das bisherige Maß zu beschränken oder eine zusätzliche Gebühr von
    0,50 € pro Anruf zu erheben.

  15. Im gesamten Gebäude/Büroräumen des SPB/BC ist das Rauchen strengstens untersagt. Im Innenhof ist Raucherzone.

§ 3 Benutzung der Mieträume/Bauliche Veränderungen durch den Kunden/Werbemaßnahmen

  1. Die Büroräume dürfen nicht als Lager, Laden oder Geschäftslokale und nur zu gewerblichen Zwecken für Büroarbeiten und Besprechungen benutzt werden. Die Herstellung, Lagerung, Aufbewahrung und Benutzung von Waren, Gegenständen oder Materialien, die eine Gefährdung der Räumlichkeiten oder von Personen darstellen ist untersagt. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht erlaubt. Das Halten von Haustieren, auch kurzfristig, ist untersagt. Der Kunde hat jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Nutzung anderer Büronutzer beeinträchtigt, insbesondere sind Lärm und Geruch zu vermeiden.

  2. Der Kunde darf keine baulichen Veränderungen insbesondere Um- und Einbauten vornehmen. Als elektrische Geräte sind zugelassen: für 1 Personen-Büro, 1 Computer + 1 Drucker, für 2 Personen-Büro, 2 Computer + 2 Drucker. Jedes weitere elektronische Gerät mit Kabel ist nur nach Rücksprache mit dem SPB/BC und Kostenübernahme der Stromkosten möglich. Des weiteren darf der Kunde keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen,
    Kühlschränke, Kocher oder ähnliches in den Büroräumen ohne schriftliche Genehmigung des Service- und Planungs-Büro anschließen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Änderungen entstehen. Auch Ver-änderungen des Anstrichs oder des Bodenbelags sind untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei seinem Auszug den Zustand der Mieträume auf den Stand bei Einzug (s. Übergabeprotokoll) herzustellen. Das Aufstellen eigener Büromöbel ist nur mit Genehmigung des SPB/BC zulässig.

  3. Namensschilder oder sonstige Werbemittel werden ausschließlich an den hierzu vorgesehenen Flächen durch die SPB/BC angebracht.

§ 4 Betreten der Büroräume durch die SPB/BC

Ein Beauftragter des Service- und Planungs-Büros kann die Büroräume zur Prüfung des Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen (Reinigung) jederzeit betreten. Ist der Servicevertrag fristgerecht gekündigt, so darf die SPB/BC und/oder ein Beauftragter
die Büroräume mit neuen Interessenten während der Geschäftszeit betreten; nach vorheriger Ankündigung.

§ 5 Vertragsdauer / Kündigungen / Räumung

  1. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen; zur vertraglich festgesetzten Laufzeit des Vertrages.

  2. Die Räumung des Büros muss bis 10:00 Uhr des letzten Arbeitstag des Vertragsverhältnisses erfolgt sein.

  3. Sollte der Kunde die Büroräume bei Beendigung der Vertragslaufzeit, bei Kündigung oder fristloser Kündigung nicht termingerecht räumen oder nicht in den Zustand der Übernahme zurückversetzt haben, so verpflichtet er sich, an die SPB/BC eine Nutzungsentschädigung in Höhe des üblich zu zahlenden monatlichen Servicebetrages zu leisten. Eine weitere Schadensersatzforderung seitens des SPB/BC bleibt hiervon unberührt.

  4. Verträge können seitens des SPB/BC aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Als Gründe für eine fristlose Kündigung
    kommen u.a. in Betracht:

    • Verzug mit einer Zahlung, die nicht rechtzeitige Zahlung der Sicherheitsleistung, Verstöße gegen die Hausordnung,

    • vertragswidriger Gebrauch der Büroräume, unbefugte Überlassung von Räumen und Einrichtungen an Dritte,

    • sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartner innerhalb des Bürocenters,

    • die Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Vertragspartner,

    • die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die grobe Verletzung
      vertraglicher Treue- und Nebenpflichten und vergleichbare Vertragsverletzungen, schuldhaftes Verstoßen gegen die Vertragsbedingungen, wenn der Verstoß nicht in angemessener Frist nach der Abmahnung des SPB/BC abgestellt wird.

    • Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich. Ebenso wenn der Kunde seinen bei Vertragsabschluss angegebenen Wohnsitz ändert und er dem SPB/BC nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Anschrift mitteilt; als Anschrift
      gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder Vergleichbares.

  1. Im Falle einer fristlosen Kündigung hat der Kunde nach Eingang der Kündigung den bisher von ihm genutzten Büroraum zu räumen. Danach ist das SPB/BC berechtigt den Büroraum unverzüglich räumen zu lassen und anderweitig zu nutzen. Die Kosten der Räumung gehen zu Lasten des Kunden.

  2. Die SPB/BC ist im Falle einer fristlosen Kündigung berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Ein Betreten der Büroanlage zum Abwickeln der Vertragsmodalitäten ist nur nach Zustimmung der SPB/BC gestattet. Die gesetzlichen Regelungen über das Vermietpfandrecht finden Anwendung. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.

  3. Im Falle der fristlosen Kündigung durch die SPB/BC werden bei Büroserviceverträgen mit Befristung, die für die gesamte Laufzeit des Vertrages noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung sofort fällig und zahlbar. Bei Büroserviceverträgen ohne Befristung werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadenersatzforderungen festgesetzt. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit eines Gegenbeweises zum entstandenen Schaden vorbehalten.

  4. Der Kunde ist zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn das SPB/BC eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornimmt und diese Änderung zum Nachteil des Kunden ausfällt. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung von dem ihm zustehenden außerordentlichen Kündigungsrechts Gebrauch zu machen. Nach verstreichen dieser Frist gilt die Änderung als genehmigt.

§ 6 Aufrechnung 

Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten noch übertragen oder verpfänden.

§ 7 Nichtzahlungen des Entgelts / Verzug / Pfandrecht

  1. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen des SPB/BC nebst Haftung, ohne dass der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.

  2. Kann eine Abbuchung mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt werden oder veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, wird für die hierfür entstehenden Kosten ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von jeweils 10 € fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden überlassen.

  3. Gerät der Kunde mit dem Leistungsentgelt in Verzug, ist das SPB/BC unbeschadet weiterer Rechte – insbesondere der Geltendmachung von Verzugszinsen und der Kündigung – berechtigt, nach entsprechender Ankündigung die Leistungen einzustellen. Die Verpflichtung zur Zahlung etwaiger Grundgebühren bleibt auch in diesem Falle bestehen.

  4. Das SPB/BC ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen, die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  5. An den vom Kunden in die Büroräume eingebrachten Gegenständen entsteht für das SPB/BC ein Pfandrecht. Das SPB/BC hat für alle auch künftigen Forderungen aus diesem Vertrag ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Kunden.

§ 8 Haftung

  1. Das SPB/BC haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, sowohl vertraglicher als auch außervertraglicher Art – nur dann, wenn das SPB/BC die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung beschränkt sich die Haftung des SPB/BC auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist darüber hinaus auf einen Betrag in Höhe der dreifachen Nutzungsgebühr begrenzt. Das SPB/BC haftet bei einfacher fahrlässiger Verletzung seiner Pflichten nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

  2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurden. Verursachte Schäden sind dem SPB/BC gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Haftungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn sie der Kunde im Falle der Ablehnung durch das SPB/BC oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung geltend macht.

  3. Das SPB/BC haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen seitens des SPB/BC erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag in Höhe von € 1.000,– begrenzt. Das SPB/BC haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Stromausfall, Streik, Aussperrungen, technische Defekte elektronischer EDV-Geräte oder -Software oder höhere Gewalt. Ebenso haftet das SPB/BC nicht für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie eventuelle Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die das SPB/BC keinen Einfluss hat, insbesondere haftet das SPB/BC nicht für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlichen oder fernmündlichen Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Haftpflichtansprüchen, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind.

  4. Gegenstände, die der Kunde in die Büroräume einbringt, sind nicht durch das SPB/BC versichert; für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde selbst.

  5. Der Kunde unterliegt der Verpflichtung, einen Schaden, für den er das SPB/BC ersatzpflichtig machen will, dem SPB/BC unverzüglich nach Bekannt werden schriftlich anzuzeigen.

  6. Das SPB/BC haftet nicht für Schäden, die auf den Ausfall oder die Beeinträchtigung von Telekommunikationsdienstleistungen beruhen oder durch höhere Gewalt verursacht wurden. Telekommunikationsdienstleistungen sind Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, z.B. Gesprächsweiterleitung, Telefon (Telekommunikationsdienstleistern wie z.B. der Deutschen Telekom AG oder Mobilfunknetzbetreibern), Internet und Serviceprovidern.

  7. Das SPB/BC haftet nicht für Schäden durch Ausfall, Beeinträchtigung oder fehlerhafte Bedienung von Anlagen, Einrichtungen und Dienstleistungen Dritter, z.B. Strom, Wasser usw.

  8. Das SPB/BC haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch selbst verschuldeten Verlust der Schlüssel-Karte oder eines Bürozimmerschlüssels entstehen (siehe Rechte und Pflichten).

§ 9 Rechtsnachfolge

Beim Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich der SPB/BC GbR wird der Vertrag nicht berührt.

§ 10 Rechtsformänderungen, Betriebsveräußerungen

Der Kunde hat das SPB/BC über jegliche Art von Änderungen im Handelsregister, der Gewerbeanmeldung, des Vertretungsverhältnisses oder anderen, für die Vertragsverhältnisse wichtigen Zusammenhänge unverzüglich zu informieren. Ändert der Kunde die Rechtsform seines Unternehmens von einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, so bleibt davon die persönliche Haftung des Kunden für sämtliche Pflichten aus dem Vertrag unberührt. Bei der Veräußerung des Betriebes des Kunden oder eines Teiles davon, bedarf es wegen des Übergangs des Vertrages auf einen Rechtsnachfolger, einer vorherigen Vereinbarung mit dem SPB/BC. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht. Ohne eine Übergangsvereinbarung bleibt die persönliche Haftung des Kunden bestehen.

§ 11 Vorsteuerabzug

  1. Der Kunde versichert, dass er im Falle der ausgesprochenen Option zur Mehrwertsteuer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist, die gemieteten Büroräume oder in Anspruch genommenen Serviceleistungen ausschließlich zur Ausführung von Leistungen verwendet wird, die den Vorsteuerabzug zulassen.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Büroservicevertrages unverzüglich das SPB/BC zu benachrichtigen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen.

  3. Der Kunde erklärt sich bereit, gegenüber dem SPB/BC durch den eventuellen Wegfall der Option entstehende Schäden, nämlich Nichtabzugsfähigkeit von Vorsteuer beim SPB/BC dadurch auszugleichen, dass die im Büroservicevertrag ausgewiesene Mehrwertsteuer ab Wegfall der Optionsmöglichkeit als Bestandteil der Servicevergütung zu verstehen ist und somit die monatliche Servicevergütung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer die Bruttosumme ist.

  4. Falls sich während des Vertragsverhältnisses die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht, ist entweder die dann fällige erhöhte Mehrwertsteuer oder eine entsprechend höhere Miete zu zahlen.

§ 12 Bonitätsprüfung

Der Kunde willigt ein, dass das SPB/BC bei der für ihn zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sowie andern Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über ihn und bei juristischen Personen über den/die gesetzlichen Vertreter einholt. Fallen auf Grund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantrage Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung, erlassene Vollstreckungsbescheide, Vollstreckungsmaßnahmen) Daten an, darf das SPB/BC diese Daten den genannten Organisationen übermitteln, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden. Gleiches gilt im Falle der Änderung seiner Adressdaten.

§ 13 Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel

  1. Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Parteien (Vertragsergänzung, –änderung- streichung, -aufhebung und –kündigung, Genehmigungen etc.) bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingungen der Schriftform bedarf zwingend der Schriftform.

  2. Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine Klausel ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

  3. Im übrigen gilt die Hausordnung in der jeweiligen Fassung als anerkannt und zu beachten. Die Hausordnung kann im Aushang und/oder im Sekretariat eingesehen werden.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Pflichten aus vorstehendem Vertrag ist das SPB/BC, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.

  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht Wolfratshausen zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Januar 2011

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