Jeder Kaufmann ist verpflichtet, geschäftliche Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Man unterscheidet dabei Fristen von sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzten Änderungen oder Handlungen in den jeweiligen Unterlagen vorgenommen wurden bzw.
Handelsbriefe empfangen oder abgesandt wurden. Das beigefügte Merkblatt bietet Ihnen grundlegende Informationen zu den Aufbewahrungsfristen und in bewährter Form einen alphabetischen Überblick, welche Unterlagen zum 1. Januar 2011 vernichtet werden dürfen.
[Quelle: IHK] |